RS OGH 1932/3/23 1Ob326/32

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Veröffentlicht am 23.03.1932
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Norm

AngG §27 A6
  1. AngG Art. 1 § 27 heute
  2. AngG Art. 1 § 27 gültig ab 01.08.1975 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 418/1975

Rechtssatz

Auch Handlungen, die vom Dienstnehmer gegen den Dienstgeber während eines früheren Dienstverhältnisses begangen, diesem Dienstgeber aber erst während eines späteren Dienstverhältnisses bekannt wurden, können die Entlassung begründen.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 326/32
    Entscheidungstext OGH 23.03.1932 1 Ob 326/32
    Veröff: SZ 14/82

Schlagworte

SW: Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Angestellte, wichtiger Grund, Entlassungsgrund, Ende, Beendigung, Arbeitsverhältnis, vorzeitige Auflösung, Kenntnis, Bekanntwerden, Verspätung, Verfristung, Vordienstverhältnis, Vorarbeitsverhältnis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1932:RS0029188

Dokumentnummer

JJR_19320323_OGH0002_0010OB00326_3200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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