Norm
ABGB §1014Rechtssatz
Die Verletzung der Fürsorgepflicht nach § 1157 ABGB muß der Dienstnehmer beweisen. Eine analoge Anwendung des § 1014 ABGB auf Dienstverträge, mit denen eine Geschäftsbesorgung nicht verbunden ist, ist unstatthaft.Die Verletzung der Fürsorgepflicht nach Paragraph 1157, ABGB muß der Dienstnehmer beweisen. Eine analoge Anwendung des Paragraph 1014, ABGB auf Dienstverträge, mit denen eine Geschäftsbesorgung nicht verbunden ist, ist unstatthaft.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Auto Kfz PkwEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1932:RS0019718Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.08.2016