RS OGH 1976/1/29 4Ob437/33, 2Ob285/75

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Veröffentlicht am 16.01.1934
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Rechtssatz

Das auf eine Begehrungsneurose zurückführende körperliche Ungemach ist eine Verletzung am Körper im Sinne des § 1325 ABGB.Das auf eine Begehrungsneurose zurückführende körperliche Ungemach ist eine Verletzung am Körper im Sinne des Paragraph 1325, ABGB.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1934:RS0030835

Dokumentnummer

JJR_19340116_OGH0002_0040OB00437_3300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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