Norm
EO §35 AfRechtssatz
Die Unzulässigkeit der zur Hereinbringung eines im Außerstreitverfahren festgesetzten Unterhaltsanspruches geführten Exekution kann, auch wenn sie auf das Erlöschen des Unterhaltsanspruches gestützt wird, im Rechtswege gemäß § 35 EO geltend gemacht werden. Es darf nicht einer vorherigen Entscheidung über den Unterhaltsanspruch im außerstreitigen Verfahren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1934:RS0000816Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.08.2014