Norm
EO §35 AfRechtssatz
Die Unzulässigkeit der zur Hereinbringung eines im Außerstreitverfahren festgesetzten Unterhaltsanspruches geführten Exekution kann, auch wenn sie auf das Erlöschen des Unterhaltsanspruches gestützt wird, im Rechtswege gemäß § 35 EO geltend gemacht werden. Es darf nicht einer vorherigen Entscheidung über den Unterhaltsanspruch im außerstreitigen Verfahren.Die Unzulässigkeit der zur Hereinbringung eines im Außerstreitverfahren festgesetzten Unterhaltsanspruches geführten Exekution kann, auch wenn sie auf das Erlöschen des Unterhaltsanspruches gestützt wird, im Rechtswege gemäß Paragraph 35, EO geltend gemacht werden. Es darf nicht einer vorherigen Entscheidung über den Unterhaltsanspruch im außerstreitigen Verfahren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1934:RS0000816Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.08.2025