Norm
EO §10a ARechtssatz
Die Einwendung des Verpflichteten, daß die für bestimmte Zeiträume nach einem Bruchteil seiner Bezüge geschuldeten Unterhaltsbeträge gezahlt sind, ist mit Klage nach § 35 EO geltend zu machen.Die Einwendung des Verpflichteten, daß die für bestimmte Zeiträume nach einem Bruchteil seiner Bezüge geschuldeten Unterhaltsbeträge gezahlt sind, ist mit Klage nach Paragraph 35, EO geltend zu machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1934:RS0000456Zuletzt aktualisiert am
19.03.2010