Norm
EO §10a ARechtssatz
Die Einwendung des Verpflichteten, daß die für bestimmte Zeiträume nach einem Bruchteil seiner Bezüge geschuldeten Unterhaltsbeträge gezahlt sind, ist mit Klage nach § 35 EO geltend zu machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1934:RS0000456Zuletzt aktualisiert am
19.03.2010