RS OGH 1934/6/13 2Ob384/34

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Veröffentlicht am 13.06.1934
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Norm

EO §10a A
EO §35

Rechtssatz

Die Einwendung des Verpflichteten, daß die für bestimmte Zeiträume nach einem Bruchteil seiner Bezüge geschuldeten Unterhaltsbeträge gezahlt sind, ist mit Klage nach § 35 EO geltend zu machen.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 384/34
    Entscheidungstext OGH 13.06.1934 2 Ob 384/34
    SZ 16/127

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1934:RS0000456

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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