Norm
ABGB §1486 Z1Rechtssatz
Forderungen aus der Veräußerung eines Unternehmens als solchen gehören nicht unter § 1486 Z 1 ABGB.Forderungen aus der Veräußerung eines Unternehmens als solchen gehören nicht unter Paragraph 1486, Ziffer eins, ABGB.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1934:RS0034308Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.02.2024