RS OGH 2018/11/26 3Ob711/37, 8Ob112/70, 7Ob165/74, 1Ob337/75, 2Ob18/76, 2Ob132/76, 1Ob759/78, 7Ob775

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Veröffentlicht am 29.09.1937
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Rechtssatz

Wurde die Einrede der Verjährung in der Berufung nicht aufrechterhalten, so kann darauf im Rechtsmittelverfahren unter dem Gesichtspunkte der unrichtigen rechtlichen Beurteilung nicht Bedacht genommen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1937:RS0034743

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

31.01.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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