RS OGH 2022/6/1 1Ob13/38, 7Ob251/02s, 10Ob21/07x, 5Ob29/19d, 5Ob193/21z

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Veröffentlicht am 11.01.1938
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Rechtssatz

Der Aufhebungsanspruch nach § 934 ABGB kann auch geltend gemacht werden, wenn die gekaufte Sache infolge eines Mangels, der einen Gewährleistungsanspruch begründen könnte, weniger als die Hälfte des Kaufpreises wert ist.Der Aufhebungsanspruch nach Paragraph 934, ABGB kann auch geltend gemacht werden, wenn die gekaufte Sache infolge eines Mangels, der einen Gewährleistungsanspruch begründen könnte, weniger als die Hälfte des Kaufpreises wert ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1938:RS0024085

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

10.08.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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