Norm
EO §35 AeRechtssatz
Eine dem Verpflichteten nach Entstehung des Exekutionstitels abgetretene, angeblich gegen die betreibende Partei zustehende Schadenersatzforderung, darauf gestützt, daß die betreibende Partei das ausländische Patent des Vormannes des Klägers im Ausland verletzt habe, ist zur Begründung einer Klage nach § 35 EO verwendbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1938:RS0000774Dokumentnummer
JJR_19380216_OGH0002_0030OB00965_3700000_001