Norm
EO §7 CRechtssatz
Ein Urteil, das entgegen der Bestimmung des § 409 ZPO keine Leistungsfrist enthält, - von der die Vollstreckbarkeit nach § 7 EO abhängt, - bildet keinen Exekutionstitel.Ein Urteil, das entgegen der Bestimmung des Paragraph 409, ZPO keine Leistungsfrist enthält, - von der die Vollstreckbarkeit nach Paragraph 7, EO abhängt, - bildet keinen Exekutionstitel.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1938:RS0001185Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.05.2011