Norm
ZPO §29 Abs1Rechtssatz
Wenn im Gerichtshofverfahren der Ehegatte der Beklagten bei der ersten Tagsatzung erscheint, ist nicht nach § 38 ZPO vorzugehen, sondern auf Antrag Versäumungsurteil zu fällen.Wenn im Gerichtshofverfahren der Ehegatte der Beklagten bei der ersten Tagsatzung erscheint, ist nicht nach Paragraph 38, ZPO vorzugehen, sondern auf Antrag Versäumungsurteil zu fällen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1947:RS0035803Dokumentnummer
JJR_19470222_OGH0002_0010OB00080_4700000_001