RS OGH 2019/7/31 2Ob43/48, 6Ob294/64, 8Ob182/66, 2Ob319/70 (2Ob320/70, 2Ob427/70), 8Ob20/71, 2Ob104/

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Veröffentlicht am 18.02.1948
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Rechtssatz

Wird Mitverschulden des Klägers eingewendet, so kann ein Zwischenurteil nur dann gefällt werden, wenn gleichzeitig über die Frage des Mitverschuldens und über das Ausmaß der Schadensteilung entschieden wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1948:RS0106185

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.06.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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