RS OGH 1948/6/29 2Ob98/48

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.06.1948
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Norm

ABGB §276 Id
ABGB §1029 A2

Rechtssatz

Der Umstand, daß der Abwesende einen Hausverwalter bestellt und ihm eine allgemeine Vollmacht erteilt hat, steht der Bestellung eines Abwesenheitskurators nach § 276 ABGB nicht entgegen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1948:RS0049284

Dokumentnummer

JJR_19480629_OGH0002_0020OB00098_4800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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