RS OGH 2024/1/30 2Ob114/48; 4Ob518/60; 1Ob925/47; 2Ob584/49; 6Ob233/61; 5Ob33/68; 4Ob627/75; 7Ob764/

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Veröffentlicht am 04.08.1948
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Rechtssatz

Der Charakter einer Bittleihe wird dadurch nicht geändert, dass für die überlassene Sache ein "Anerkennungszins" geleistet wird, der gegenüber dem Nutzungswert praktisch nicht ins Gewicht fällt.

Entscheidungstexte

Schlagworte

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European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1948:RS0020541

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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