RS OGH 2020/6/29 3Ob53/49, 2Ob1165/22, 1R181/20, 1Ob726/85, 7Ob71/01v, 9Ob100/03a, 8Ob75/04v, 7Ob282

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Veröffentlicht am 16.02.1949
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Rechtssatz

Bei der auf Antrag eines Pflichtteilsberechtigten vorgenommenen Inventierung und Schätzung ist der Wert des Nachlassvermögens am Todestag des Erblassers einzusetzen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1949:RS0007898

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.08.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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