Norm
ABGB §372 IIc1Rechtssatz
Der Mieter ist zur Räumungsklage gemäß § 372 ABGB gegen Personen, die ohne Titel oder nach Erlöschen des Titels Räume der Wohnung inne haben, auch dann legitimiert, wenn er nach Abschluß des Mietvertrages nur die anderen Räume dieser Wohnung in Benützung genommen hat.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: NationalsozialismusEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1949:RS0038287Dokumentnummer
JJR_19490914_OGH0002_0030OB00253_4900000_001