RS OGH 1963/6/14 2Ob162/49, 5Ob87/63

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Veröffentlicht am 03.11.1949
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Rechtssatz

Wird über das Vermögen einer Verlassenschaft der Konkurs eröffnet, findet in Analogie zu § 72 AußStrG eine Verlassenschaftsabhandlung nicht statt. Ein bestellter Verlassenschaftskurator ist zu entheben.Wird über das Vermögen einer Verlassenschaft der Konkurs eröffnet, findet in Analogie zu Paragraph 72, AußStrG eine Verlassenschaftsabhandlung nicht statt. Ein bestellter Verlassenschaftskurator ist zu entheben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1949:RS0007640

Dokumentnummer

JJR_19491103_OGH0002_0020OB00162_4900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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