RS OGH 2024/2/21 1Ob13/50; 6Ob331/66; 6Ob674/84; 3Ob539/89; 2Ob17/97g; 7Ob27/00x; 3Ob3/10b; 9Ob4/13y

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Veröffentlicht am 15.02.1950
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Rechtssatz

Die Einwendung der laesio enormis muss innerhalb von drei Jahren nach Vertragsabschluss erhoben werden, auch wenn die Verletzung über die Hälfte sich nur auf eine Vertragsklausel bezieht, die erst nach Ablauf von drei Jahren geltend gemacht worden ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0018798

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

22.03.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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