RS OGH 1950/4/5 1Ob183/50

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.04.1950
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Norm

ZPO §448 c
ZPO §452

Rechtssatz

Der Umstand, daß das Erstgericht über den Klagsanspruch in mehreren die Bagatellgrenze nicht übersteigenden Teilurteilen entschieden hat, bewirkt nicht, daß die Entscheidungen als im Bagatellverfahren ergangen, zu behandeln sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0041606

Dokumentnummer

JJR_19500405_OGH0002_0010OB00183_5000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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