Norm
ABGB §46Rechtssatz
Die verlassene Verlobte, die infolge der Verlobung eine Dauerstellung verloren hat, kann nur das ersetzt verlangen, was sie während der Verlobung zu verdienen unterlassen hat, und nach Auflösung der Verlobung noch für eine weitere Zeitperiode, bis sie einen Verdienst gefunden hat, vorausgesetzt, daß sie sich darum bemüht hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0009391Dokumentnummer
JJR_19500705_OGH0002_0010OB00360_5000000_001