RS OGH 1950/7/5 1Ob360/50, 3Ob671/82

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Veröffentlicht am 05.07.1950
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Norm

ABGB §46

Rechtssatz

Die verlassene Verlobte, die infolge der Verlobung eine Dauerstellung verloren hat, kann nur das ersetzt verlangen, was sie während der Verlobung zu verdienen unterlassen hat, und nach Auflösung der Verlobung noch für eine weitere Zeitperiode, bis sie einen Verdienst gefunden hat, vorausgesetzt, daß sie sich darum bemüht hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0009391

Dokumentnummer

JJR_19500705_OGH0002_0010OB00360_5000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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