Norm
EO §35 AgRechtssatz
Erlangt der Ehegatte des zur Räumung Verpflichteten einen Benützungstitel, so stellt dies für den Verpflichteten einen Oppositionsgrund dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0001154Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.11.2018