Norm
ABGB §1079Rechtssatz
Der aus einem nicht verbücherten Vorkaufsrecht Berechtigte kann vom Verpflichteten, der die Sache, ohne sie dem Berechtigten zur Einlösung anzubieten, weiterveräußert hat, einen Schadenersatz, nicht aber Erfüllung begehren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0020226Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.12.2013