Rechtssatz
Hat das Rekursgericht zu Unrecht einen Rekurs zurückgewiesen, der nach dem vorliegenden Sachverhalt sachlich abgewiesen hätte werden sollen, so kann der OGH eine mit der Rekursentscheidung inhaltlich übereinstimmende Sach - Entscheidung fällen (siehe auch 1 Ob 176, 177/50). (SZ 34/56).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0007051Im RIS seit
20.12.1950Zuletzt aktualisiert am
16.07.2025