RS OGH 1951/1/18 2Ob33/51, 5Ob163/68

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Veröffentlicht am 18.01.1951
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Norm

ABGB §163 F

Rechtssatz

Die Vermutung der ehelichen Geburt (§ 138 ABGB) ist nicht schon dadurch widerlegt, daß der letzte Geschlechtsverkehr der Ehegattin dreihundertfünf Tage vor der Geburt stattfand, vielmehr muß auch der Reifegrad des Kindes erhoben werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0048482

Dokumentnummer

JJR_19510118_OGH0002_0020OB00033_5100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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