Norm
ABGB §163 FRechtssatz
Die Vermutung der ehelichen Geburt (§ 138 ABGB) ist nicht schon dadurch widerlegt, daß der letzte Geschlechtsverkehr der Ehegattin dreihundertfünf Tage vor der Geburt stattfand, vielmehr muß auch der Reifegrad des Kindes erhoben werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0048482Dokumentnummer
JJR_19510118_OGH0002_0020OB00033_5100000_001