RS OGH 2025/4/29 1Ob52/51; 7Ob90/55; 1Ob242/57; 5Ob336/59; 1Ob73/60; 6Ob182/60; 5Ob249/62; 6Ob280/64

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Veröffentlicht am 24.01.1951
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Norm

AußStrG §14 Abs2 B6
AußStrG 2005 §62 B2d
JN §24 Abs2

Rechtssatz

Gegen die Entscheidung über einen Ablehnungsantrag ist auch im außerstreitigen Verfahren ein Revisionsrekurs unzulässig.

Entscheidungstexte

Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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