RS OGH 2018/1/26 4Ob96/50, 4Ob22/52, 4Ob56/53, 4Ob101/58, 4Ob112/59, 4Ob81/60, 4Ob36/84, 4Ob9/70, 4O

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Veröffentlicht am 20.02.1951
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Norm

AngG §27 Z1 E1c
  1. AngG Art. 1 § 27 heute
  2. AngG Art. 1 § 27 gültig ab 01.08.1975 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 418/1975

Rechtssatz

Bei dem Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit muss das Gesamtbild des Verhaltens des Dienstnehmers berücksichtigt werden. Es darf nicht jeder einzelne Vorfall für sich allein beurteilt und damit das Gesamtergebnis zerpflückt werden.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Angestellte, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Dauertatbestand, Wiederholung, Vertrauensverwirkung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0029790

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

10.04.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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