Norm
EO §368Rechtssatz
Aus § 368 EO kann ein materiellrechtlicher Anspruch nicht abgeleitet werden, vielmehr setzt diese Gesetzesstelle das Bestehen eines Anspruches voraus.Aus Paragraph 368, EO kann ein materiellrechtlicher Anspruch nicht abgeleitet werden, vielmehr setzt diese Gesetzesstelle das Bestehen eines Anspruches voraus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0004748Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.01.2014