Norm
StPO §310 Abs3Rechtssatz
Die Fragestellung an die Geschwornen kann im Rahmen des Nichtigkeitsgrundes der Z 6 des § 345 StPO auch dann gerügt und bekämpft werden, wenn der Nichtigkeitswerber eine Abänderung oder Ergänzung der Fragen zu beantragen unterlassen hat. Voraussetzungen für die Stellung von Zusatzfragen (Notwehr - Notstand). Zum Begriff der Notwehr - Notstand.Die Fragestellung an die Geschwornen kann im Rahmen des Nichtigkeitsgrundes der Ziffer 6, des Paragraph 345, StPO auch dann gerügt und bekämpft werden, wenn der Nichtigkeitswerber eine Abänderung oder Ergänzung der Fragen zu beantragen unterlassen hat. Voraussetzungen für die Stellung von Zusatzfragen (Notwehr - Notstand). Zum Begriff der Notwehr - Notstand.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0100406Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
24.10.2019