Norm
EO §35 Abs1 BRechtssatz
Zur Auslegung des Begriffes der Tatsachen, von denen der Verpflichtete im vorausgegangenen gerichtlichen Verfahren nicht wirksam Gebrauch machen konnte (Nichtberücksichtigung einer eingewendeten Gegenforderung durch ein privates Schiedsgericht).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0001438Dokumentnummer
JJR_19510912_OGH0002_0010OB00623_5100000_001