Norm
EO §251 Z6Rechtssatz
Nach § 251 Z 6 EO kommt der Anzahl der im Betrieb beschäftigten Hilfskräfte allein keine ausschlaggebende Bedeutung zu, wohl aber in Verbindung mit anderen Merkmalen, wie Anzahl und Größe der Betriebsräume, Umfang der Produktion oder des Umsatzes und die gesamte maschinelle Einrichtung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0003530Dokumentnummer
JJR_19520305_OGH0002_0010OB00172_5200000_001