Norm
ABGB §167 bRechtssatz
Der Anspruch nach § 167 ABGB ist kein Schadenersatz, sondern ein Alimentationsanspruch, der ähnlich wie der nach § 91 ABGB unabhängig davon besteht, ob die Kindesmutter in der Lage ist, die Kosten ihres Unterhaltes aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Der Vater ist nur dann von dieser Unterhaltspflicht befreit, wenn ein Dritter in der Absicht, die Schuld des Vaters zu erfüllen, den Unterhalt leistet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0048366Dokumentnummer
JJR_19520528_OGH0002_0010OB00329_5200000_001