Norm
EO §65 ARechtssatz
Bei dem Verfahren über einen Aufschiebungsantrag nach Art 6 SchutzV handelt es sich um einen Zwischenstreit im Exekutionsverfahren.Bei dem Verfahren über einen Aufschiebungsantrag nach Artikel 6, SchutzV handelt es sich um einen Zwischenstreit im Exekutionsverfahren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0002070Dokumentnummer
JJR_19520625_OGH0002_0010OB00539_5200000_001