RS OGH 2021/12/16 3Ob479/52, 1Ob211/62, 8Ob8/67, 7Ob164/75, 3Ob513/80, 6Ob696/84, 6Ob725/88, 7Ob644/

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Veröffentlicht am 04.09.1952
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Rechtssatz

Auf das Verhältnis zwischen dem Fruchtnießer eines Liegenschaftsanteiles und den Eigentümern nicht belasteter Liegenschaftsanteile sind die Vorschriften über die Eigentumsgemeinschaft entsprechend anzuwenden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0011819

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

07.03.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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