Rechtssatz
Auf das Verhältnis zwischen dem Fruchtnießer eines Liegenschaftsanteiles und den Eigentümern nicht belasteter Liegenschaftsanteile sind die Vorschriften über die Eigentumsgemeinschaft entsprechend anzuwenden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0011819Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.03.2022