Norm
ABGB §1152 ERechtssatz
Die Zusage einer Remuneration anläßlich der Betrauung von Angestellten mit der Leitung des Unternehmens ist im Falle der Annahme des Anbotes kein unverbindliches Schenkungsversprechen, sondern eine verpflichtende Zusage. Wurde keine bestimmte Summe genannt, so besteht ein Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Belohnung, besondere Entlohnung, Prämie, Zuschuß, Entgelt, Lohn, Gehalt, Angebot, Bindung, Versprechen, Vereinbarung, Zulage, verbindlich, HöheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0028326Im RIS seit
16.09.1952Zuletzt aktualisiert am
04.03.2024