Rechtssatz
Unentgeltlichkeit ist keine Voraussetzung für ein Prekarium. Der Abschluß eines entgeltlichen, jederzeit widerruflichen Prekariums bezüglich Wohnräume ist dann keine Umgehung der Kündigungsbeschränkungen des Mietengesetzes, wenn besondere Umstände den Abschluß eines solchen Vertrages rechtfertigen (zB Überlassung von Räumen an präsumptiven Käufer des Hauses).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0019192Im RIS seit
15.10.1952Zuletzt aktualisiert am
27.02.2024