Norm
ABGB §974Rechtssatz
Unentgeltlichkeit ist keine Voraussetzung für ein Prekarium. Der Abschluß eines entgeltlichen, jederzeit widerruflichen Prekariums bezüglich Wohnräume ist dann keine Umgehung der Kündigungsbeschränkungen des Mietengesetzes, wenn besondere Umstände den Abschluß eines solchen Vertrages rechtfertigen (zB Überlassung von Räumen an präsumptiven Käufer des Hauses).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0019192Dokumentnummer
JJR_19521015_OGH0002_0010OB00646_5200000_001