Norm
JGG 1961 §10Rechtssatz
Unter "besonderen Gründen", die die Zurechnungsfähigkeit ausschließen, sind nur Entwicklungshemmungen außergewöhnlichen Grades zu verstehen. (Zum JGG 1949)
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0088652Im RIS seit
05.12.1952Zuletzt aktualisiert am
10.10.2024