Norm
ABGB §91 C4Rechtssatz
Ein sofort wirksamer Verzichtsvertrag hinsichtlich des Unterhaltes der Ehefrau, die nicht mehr im gemeinsamen Haushalt lebt, ist dann möglich, wenn diese nicht erwerbsunfähig ist oder sonst nicht des notwendigen Unterhaltes ermangelt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0047082Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.10.2024