RS OGH 2025/12/18 2Ob887/52; 2Ob864/53; 3Ob170/56; 6Ob285/70; 2Ob223/74; 1Ob183/74; 4Ob107/78; 3Ob62

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Veröffentlicht am 04.03.1953
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Rechtssatz

Beim Auftreten mehrerer Forderungsprätendenten ist der Gerichtserlag durch den Schuldner dann berechtigt, wenn dem Schuldner objektiv nach verständigem Ermessen nicht zugemutet werden kann, den in Ansehung seiner Leistung Berechtigten auch bei sorgfältiger Prüfung zu erkennen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0033597

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

01.04.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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