Rechtssatz
Die Benachrichtigung des Schuldners von der Abtretung einer Forderung muß deutlich und verständlich sein. Die bloße Bekanntgabe einer Zahlstelle, die jederzeit einseitig widerrufen oder abgeändert werden kann, ersetzt die Benachrichtigung des Schuldners von der Abtretung nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0032973Im RIS seit
04.03.1953Zuletzt aktualisiert am
17.11.2023