RS OGH 1953/4/21 4Ob68/53

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Veröffentlicht am 21.04.1953
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Norm

ABGB §863 FIII

Rechtssatz

In der Bereitschaft des Mieters einer mietengeschützten Wohnung, für die Dauer eines Dienstverhältnisses mit dem Hauseigentümer die Wohnung als Dienstwohnung anzusehen und keinen Mietzins zu bezahlen, kann ein stillschweigender Verzicht auf die Mietrechte nicht erblickt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0016055

Dokumentnummer

JJR_19530421_OGH0002_0040OB00068_5300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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