Norm
ABGB §863 FIIIRechtssatz
In der Bereitschaft des Mieters einer mietengeschützten Wohnung, für die Dauer eines Dienstverhältnisses mit dem Hauseigentümer die Wohnung als Dienstwohnung anzusehen und keinen Mietzins zu bezahlen, kann ein stillschweigender Verzicht auf die Mietrechte nicht erblickt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0016055Dokumentnummer
JJR_19530421_OGH0002_0040OB00068_5300000_001