RS OGH 2006/6/19 3Ob94/53, 1Ob267/61, 2Ob669/57, 6Ob201/70, 3Ob647/79, 3Ob586/81 (3Ob587/81), 7Ob593

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Veröffentlicht am 10.06.1953
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Norm

WG Art10
  1. WG Art. 10 gültig von 20.06.1990 bis 31.12.1992 aufgehoben durch BGBl. Nr. 690/1992

Rechtssatz

Durch die Begebung eines Blankowechsels entsteht zwar noch keine Wechselverpflichtung, wohl aber ist der Blankowechsel als eine besondere Kategorie indossabler Wertpapiere anzusehen, der sich von einem Normalwechsel dadurch unterscheidet, daß die Berechtigung und Verpflichtung aus diesem Papier zwar erst mit der Vervollständigung wirksam wird, dann aber unter Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Begebung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0083955

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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