Norm
ABGB §372 IbRechtssatz
Dem sogenannten naturalbesitzer einer Liegenschaft steht die publizianische Klage nach § 372 ABGB gegen den Tabularbesitzer zu. Dabei darf freilich nicht übersehen werden, daß dieser Anspruch gegen den Einzelnachfolger des Veräusserers (bücherlichen Nachmann) grundsätzlich nicht wirkt. Sein bücherlicher Erwerb wird durch das Vertrauen auf das Grundbuch geschützt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0010958Dokumentnummer
JJR_19531014_OGH0002_0030OB00376_5300000_001