Norm
ABGB §933 IIRechtssatz
Im Falle der stillschweigenden Vereinbarung der (erst nach dem Kalben feststellbaren) vollen Milchergiebigkeit einer Kuh ist auch eine stillschweigende Vereinbarung des Inhalts anzunehmen, daß die Gewährleistungspflicht erst im Zeitpunkte des Kalbens zu laufen beginnt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0018993Dokumentnummer
JJR_19531118_OGH0002_0020OB00528_5300000_001