RS OGH 1953/11/18 2Ob528/53, 5Ob222/70

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Veröffentlicht am 18.11.1953
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Norm

ABGB §933 II

Rechtssatz

Im Falle der stillschweigenden Vereinbarung der (erst nach dem Kalben feststellbaren) vollen Milchergiebigkeit einer Kuh ist auch eine stillschweigende Vereinbarung des Inhalts anzunehmen, daß die Gewährleistungspflicht erst im Zeitpunkte des Kalbens zu laufen beginnt.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 528/53
    Entscheidungstext OGH 18.11.1953 2 Ob 528/53
    Veröff: SZ 26/282
  • 5 Ob 222/70
    Entscheidungstext OGH 11.11.1970 5 Ob 222/70
    Beisatz: Zusage außergewöhnlicher Gutmütigkeit eines Pferdes. (T1) Veröff: LwBetr 1972,27

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0018993

Dokumentnummer

JJR_19531118_OGH0002_0020OB00528_5300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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