Norm
ABGB §276Rechtssatz
Die - vom OGH abgelehnte - Auffassung, daß dann, wenn ein Kurator nach § 116 ZPO bestellt werden könne, eine Bestellung nach § 276 ABGB zu entfallen habe, ist nicht offenbar gesetzwidrig.Die - vom OGH abgelehnte - Auffassung, daß dann, wenn ein Kurator nach Paragraph 116, ZPO bestellt werden könne, eine Bestellung nach Paragraph 276, ABGB zu entfallen habe, ist nicht offenbar gesetzwidrig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0087093Dokumentnummer
JJR_19531203_OGH0002_0010OB00927_5300000_001