Norm
VersVG §38Rechtssatz
Keine Verständigungspflicht des Erwerbers von der Nichtzahlung der Prämie, gemäß dem Grundsatz, daß dem Versicherer durch den Eintritt des Erwerbs keine neuen Pflichten erwachsen und er nach § 38 VersVG zur Einmahnung der ersten Prämie nicht verpflichtet ist, also weder gegenüber dem Veräußerer noch dem Erwerber.Keine Verständigungspflicht des Erwerbers von der Nichtzahlung der Prämie, gemäß dem Grundsatz, daß dem Versicherer durch den Eintritt des Erwerbs keine neuen Pflichten erwachsen und er nach Paragraph 38, VersVG zur Einmahnung der ersten Prämie nicht verpflichtet ist, also weder gegenüber dem Veräußerer noch dem Erwerber.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0080459Dokumentnummer
JJR_19531216_OGH0002_0030OB00577_5300000_001