RS OGH 1953/12/16 3Ob784/53, 3Ob497/56

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.12.1953
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Norm

ABGB §1014
ABGB §1295 IIf7a
HGB §346 F

Rechtssatz

Tritt A an B mit dem Vorschlag heran, die Erzeugung einer bestimmten Ware probeweise durchzuführen (Maschinen und die zum Anfang notwendigen Rohprodukte seien vorhanden) und nimmt B diesen Vorschlag an, gilt nach der Verkehrssitte mangels gegenteiliger Vereinbarung als stillschweigend bedungen, daß A dem B alle Barauslagen, die für die von B vorzunehmenden Versuche gemacht werden, zu ersetzen habe, wenn es dann zu keiner Abnahme der Waren kommt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0025484

Dokumentnummer

JJR_19531216_OGH0002_0030OB00784_5300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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