RS OGH 1954/1/7 3Ob837/53

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.01.1954
beobachten
merken

Norm

ABGB §163 C
BGB §1717
4.DVEheG §12
ZPO §411 Be

Rechtssatz

Das Kind einer deutschen Mutter, dessen Illegitimität von einem deutschen Gericht rechtskräftig festgestellt ist, kann sich zur Widerlegung der von einem als außerehelichen Kindesvater in Anspruch genommenen Österreicher erhobenen exceptio plurium hinsichtlich des Ehemannes der Kindesmutter nicht auf das deutsche Illegitimitätsurteil berufen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0048599

Dokumentnummer

JJR_19540107_OGH0002_0030OB00837_5300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten