Norm
ABGB §163 CRechtssatz
Das Kind einer deutschen Mutter, dessen Illegitimität von einem deutschen Gericht rechtskräftig festgestellt ist, kann sich zur Widerlegung der von einem als außerehelichen Kindesvater in Anspruch genommenen Österreicher erhobenen exceptio plurium hinsichtlich des Ehemannes der Kindesmutter nicht auf das deutsche Illegitimitätsurteil berufen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0048599Dokumentnummer
JJR_19540107_OGH0002_0030OB00837_5300000_001