Norm
EO §65 BRechtssatz
Kein Rekursrecht des Gemeinschuldners (eines Kurators) gegen eine § 10 KO widersprechende Exekutionsbewilligung. Kein Anspruch des Masseverwalters auf Kostenersatz, wenn seinem Rekurs gegen eine Exekution auf eine zur Masse gehörige Hyperocha stattgegeben wird.Kein Rekursrecht des Gemeinschuldners (eines Kurators) gegen eine Paragraph 10, KO widersprechende Exekutionsbewilligung. Kein Anspruch des Masseverwalters auf Kostenersatz, wenn seinem Rekurs gegen eine Exekution auf eine zur Masse gehörige Hyperocha stattgegeben wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0002196Dokumentnummer
JJR_19540120_OGH0002_0030OB00018_5400000_001