Norm
ABGB §1152 BRechtssatz
Auch bei den während eines laufenden Dienstverhältnisses vom Dienstnehmer zusätzlich übernommenen Arbeiten gilt mangels ausdrücklicher Vereinbarung nach § 1152 ABGB ein angemessenes Entgelt als bedungen.Auch bei den während eines laufenden Dienstverhältnisses vom Dienstnehmer zusätzlich übernommenen Arbeiten gilt mangels ausdrücklicher Vereinbarung nach Paragraph 1152, ABGB ein angemessenes Entgelt als bedungen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0026117Im RIS seit
02.03.1954Zuletzt aktualisiert am
12.03.2024