Norm
ABGB §1295 IIf7fRechtssatz
Die wissentlich unrichtige Auskunft, die angebotene Ware sei bereits im Inland eingelangt, begründet die Schadenersatzpflicht des Auskunftserteilenden auch dann, wenn die Schädigung nur in der Hingabe einer Anzahlung (ohne Sicherstellung hiefür) liegt und so ein Geschäftsabschluß veranlaßt wurde, der mit einem anderen Lieferanten ohne Anzahlung möglich gewesen wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0026049Dokumentnummer
JJR_19540407_OGH0002_0010OB00075_5400000_001