RS OGH 1954/4/7 1Ob75/54

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.04.1954
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Norm

ABGB §1295 IIf7f
ABGB §1300 C

Rechtssatz

Die wissentlich unrichtige Auskunft, die angebotene Ware sei bereits im Inland eingelangt, begründet die Schadenersatzpflicht des Auskunftserteilenden auch dann, wenn die Schädigung nur in der Hingabe einer Anzahlung (ohne Sicherstellung hiefür) liegt und so ein Geschäftsabschluß veranlaßt wurde, der mit einem anderen Lieferanten ohne Anzahlung möglich gewesen wäre.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0026049

Dokumentnummer

JJR_19540407_OGH0002_0010OB00075_5400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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